Um Menschen mit Pflegebedarf ein möglichst langes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen, benötigen sie neben der Pflege oft auch Unterstützung im Alltag - etwa beim Einkaufen, bei der Hausarbeit oder beim Spaziergang. "Überall im Land leisten Nachbarinnen und Nachbarn bereits ehrenamtlich diese Hilfe. Ab sofort können pflegebedürftige Menschen ihren Helferinnen und Helfern eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen und diese Leistung bei ihrer Pflegekasse abrechnen", erläutert Annett Kießig vom Freiwilligenzentrum der Caritas.
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Sie berichtet weiter: "Die Pflegeversicherung stellt für alle häuslich versorgten pflegebedürftigen Personen einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 131 Euro zur Verfügung. Dieses Geld kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, dazu gehört nun auch die Nachbarschaftshilfe."
Der Entlastungsbetrag wird nicht jeden Monat automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet. Dafür muss nachgewiesen werden, dass entsprechende Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die ehrenamtlich helfende Person muss beim Landesamt für Soziales und Versorgung als Nachbarschaftshelferin oder Nachbarschaftshelfer registriert worden sein und eine entsprechende Schulung von 2 bzw. 6 Stunden absolviert haben. Es handelt sich bei der Nachbarschaftshilfe um ein ehrenamtliches Engagement mit einer Aufwandsentschädigung.
Beispiele für Nachbarschaftshilfe sind:
• Einkäufe erledigen, gern auch gemeinsam
• zusammen Anträge und Formulare ausfüllen
• Begleitung bei Ausflügen oder zu Arztterminen
• Unterstützung im Haushalt
• Hilfe im Umgang mit Computer und Handy
• gemeinsame Aktivitäten, z. B. Spaziergänge
Zu Fragen rund um dieses Thema berät der Servicepunkt Nachbarschaftshilfe im Freiwilligenzentrum der Caritas: Ansprechpartnerin: Annett Kießig Tel: 017658346960 / email: [a.kiessig@caritas-brandenburg.de]