Brandenburg an der Havel will die neuen Möglichkeiten des sogenannten Bauturbos nutzen, aber mit klaren Grenzen. Oberbürgermeister Daniel Keip bringt dazu einen Grundsatzbeschluss in die Stadtverordnetenversammlung ein, der bereits am 29. April beschlossen werden könnte. Der Bundesgesetzgeber hatte Ende 2025 im Baugesetzbuch neue Regelungen geschaffen, die Abweichungen von Bebauungsplänen erleichtern und Wohnungsbau auch dort ermöglichen, wo er bisher nicht zulässig war. Keip betont jedoch: „Ziel ist die Anwendung des Bauturbos dort, wo er städtebaulich sinnvoll ist. Er kann planungsrechtliche Spielräume erweitern; die hohen Baukosten verringern kann der Bauturbo nicht."
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Brandenburg habe zwar keinen angespannten Wohnungsmarkt, wachse aber und verfüge über Entwicklungspotenzial im innerstädtischen Bereich. Gleichzeitig sollen Grünflächen und Blockinnenbereiche geschützt bleiben. Der Grundsatzbeschluss legt fest, dass die Stadt einer Abweichung nur zustimmt, wenn das Vorhaben mit städtischen Planungen vereinbar ist, die Erschließung gesichert ist und keine erheblichen Umweltauswirkungen drohen.
Martin Dornblut, Amtsleiter für Bauleitplanung, Naturschutz und Baurecht, fasst es so zusammen: „Wir wollen Wachstum ermöglichen und den Bauturbo dort nutzen, wo er der Stadtentwicklung dient. Dies darf jedoch nicht auf Kosten der städtebaulichen, freiräumlichen und klimatischen Qualitäten der Stadt gehen. Der Grundsatzbeschluss schafft hierfür den erforderlichen kommunalen Rahmen und sichert Planungshoheit, Handlungsfähigkeit und eine einheitliche Entscheidungspraxis."
Beraten wird der Beschluss zunächst im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 15. April.