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Als sich Dom und Stadt im „Hundekrieg“ bekämpften

Historisches
  • Erstellt: 09.12.2024 / 20:01 Uhr von Marcus Alert
Im Jahre 1860 brach zwischen der Stadt und der Domgemeinde ein Krieg aus, der aber nicht mit Waffen ausgetragen wurde. Leidtragende waren die Domhunde, die nach Ausbruch der Streitigkeiten Gefahr liefen vom Scharfrichter eingefangen zu werden. Als das keine Wirkung zeigte, verweigerte die Stadt Verstorbenen der Domgemeinde eine Beisetzung auf dem städtischen Friedhof. In die Geschichtsbücher ging dieser Konflikt als „Hundekrieg“ ein.

Auslöser war die Tatsache, dass die noch bis 1929 selbständige Domgemeinde ein jährliches Brunnengeld in Höhe von 20 Pfennigen von den Städtern erhob, die die öffentlichen Brunnen auf der Insel nutzten. Als der Kreisgerichtsrat Naumann die Zahlung verweigerte und sich an die Stadtverordnetenversammlung wendete, brachen die Streitigkeiten aus. Die Stadt forderte die Streichung des Brunnengeldes und drohte, falls dies nicht erfolgen sollte, mit Repressalien. Das Landratsamt empfahl der Domgemeinde zwar einzulenken, doch die blieb stur.

Der Magistrat der Chur- und Hauptstadt beschloss nun gegen Dom-Hunde vorzugehen, die die Stadtgrenze überschritten. 1842 hatte die Stadt ein Hundesteuer-Reglement erlassen. Jeder Hund, der auf dem Stadtgebiet ohne Marke angetroffen wurde, wurde seitdem vom Scharfrichter eingefangen. Innerhalb von drei Tagen konnte der Vierbeiner gegen Zahlung von einem Taler als Fang- und Futtergeld wieder ausgelöst werden. Grundlage war eine „allerhöchste Kabinetsordre“ vom 29. April 1829. Für jeden Hund musste ein Taler, ab 1853 dann schon zwei Taler, entrichtet werden. Dienst- und Wachhunde waren ausgenommen. Der gesamte Erlös floss in die Ortsarmenkasse und wurde zur Verschönerung der Stadt verwendet. Bis zum Streit war es üblich gewesen den Domhunden kostenlose Steuermarken zukommen zu lassen.

Da die Maßnahme kaum wirkte, griff die Stadt zu einem anderen Druckmittel. Man verweigerte den Bewohnern der Dominsel ihre Verstorbenen, wie bis dahin üblich, auf einem städtischen Friedhof bestatten zu lassen. Der Dom kaufte daraufhin ein Grundstück, um daraus einen eigenen Begräbnisplatz zu machen. Doch erwies sich das Grundstück als unbrauchbar. So schloss man nun Frieden, verzichtete der Dom auf das Brunnengeld, die Dom-Hunde durften wieder ohne Gefahr in die Stadt und die Verstorbenen der Domgemeinde fanden auf dem Stadtgebiet ihre letzte Ruhe.

Bilder

Hunde ohne Steuermarke lebten vor 165 Jahren sehr gefährlich. Foto: Privat
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