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Freie Wähler: "Spart die Verwaltung auf Kosten des Tierwohls?"

Politik
  • Erstellt: 10.03.2023 / 20:01 Uhr von Stadtpolitik
Die Freien Wähler haben folgende Erklärung veröffentlicht: "Der Stadtverordnete der Freien Wähler, Niklas Stieger, hat den Brief des TSV als Betreiber des Tierheims Brandenburg zum Anlass genommen, eine Anfrage an die Verwaltung zu richten. Die Stadt ist als zuständige Fundbehörde verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und entsprechend zu verwahren. Da die Stadt für die Unterbringung und Betreuung nicht in eigenen Einrichtungen sorgen kann, übergibt sie die Tiere dem TSV als Betreiber des örtlichen Tierheims und muss die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen."
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Weiter heißt es: "Nach Informationen des TSV sind die mit der Stadt im Jahr 2004 verhandelten Aufwendungen in Höhe von 4,00 Euro je Hund und 2,00 Euro je Katze sowie 0,25 Euro je Kleintier pro Tag seither nicht angepasst worden.

Niklas Stieger dazu: ´Nach der einschlägigen Literatur wurden bereits im Jahr 2011 Tagessätze in Höhe von 12,50 Euro je Hund und 6,00 Euro je Katze als angemessen erachtet. (1) Angesichts der gestiegenen Preise in zahlreichen Bereichen liegt es auf der Hand, dass die von der Stadt gezahlten Beträge nicht auskömmlich sein können. Den Verantwortlichen der Verwaltung hätte sich die schwierige Lage des Tierheims und die etwaigen Auswirkungen auf das Tierwohl angesichts der unveränderten Erstattungsbeträge, bei gleichzeitig steigenden Kosten, aufdrängen müssen. Insoweit sind die Äußerungen der zuständigen Beigeordneten der Stadt, welche den Verein auf ein Kündigungsrecht hinwies, sofern der Verein die Erstattung für nicht auskömmlich hält, zutiefst irritierend und erwecken den Eindruck, die Stadt möchte sich auf Kosten des Tierwohls aus der gesetzlichen Verantwortung entziehen.´

Daher wurde eine umfangreiche Anfrage an die Verwaltung gestellt, die auch den Grund des Abtransportes der Tiere aus dem Tierheim in diesem und im vergangenen Jahr klären soll. Zudem soll die Verwaltung eine Aussage zum Verbleib der Tiere treffen, da dies dem Verein verwehrt wurde.

Für die Freien Wähler ist klar, dass sich die Stadt der gesetzliche Verantwortung für die Tiere nicht entziehen kann. Es sind – wie in anderen öffentlichen Bereichen auch (bspw. der Abwasser – oder Müllentsorgung) – auskömmliche Beiträge an das Tierheim zu leisten. Zudem hat sich die Stadt zu ihrer Verantwortung klar zu bekennen. Über die Antwort der Anfrage werden wir berichten!"

(1) Hirt/Maisack/Moritz, Kommentar zum Tierschutzgesetz, § 16a, Rn. 19.


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.

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